auf dem am 06.11.2025 stattgefundenen Naturschutztag in Neumünster mit ca. 1.000 Teilnehemern aus dem ganzen Bundesland, hat Umweltminister Tobias Goldschmidt verkündet, das es jetzt doch sehr bald mit der Ausweisung des von uns betreuten Gebietes als Naturschutzgebiet Winderatter See weiter gehen wird.
Nachzulesen unter folgendem Link: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/schleswig-holstein-bekommt-1000-hektar-neue-naturschutzgebiete,naturschutztag-100.html
So ein Ausweisungsverfahren muss die über das Bundes- und Landesnaturschutzgesetz vorgeschriebenen Phasen durchlaufen.
Phase 1 ist aktuell in Arbeit und liegt beim für die Ausweisung von Naturschutzgebieten zuständigen Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) bzw. beim Landesamt für Umwelt (LfU).
Für die Erstellung des dafür erforderlichen Schutzwürdigkeitsgutachtens konnte das Ministerium auch auf zahlreiche durch unseren Verein veranlasste Gutachten u.a. zu Brutvögel, Amphibien, Heuschrecken, Libellen, Schmetterlingen, Pflanzenarten und Pilzen zu greifen, die die besondere Bedeutung des Gebietes für den Schutz der Natur belegen (vgl. hierzu auch den von Willfried Janßen verfassten Jahresbericht 2020 unter Dokumente).
Für das aktuell laufende Schutzgebietsausweisungsverfahren wurden innerhalb des Landesamtes für Umwelt (LfU) auch die personellen Kapazitäten für das formelle Ausweisungsverfahren bereit gestellt.
Phase 1: Vorbereitung
Soll ein besonders schützenswertes und gefährdetes Gebiet zum Naturschutzgebiet erklärt werden, wird in der Vorbereitungsphase die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit im Sinne des LNatschG im Rahmen eines Schutzwürdigkeitsgutachtens dargestellt. Darin werden auch weitere Informationen und Daten über das Gebiet zusammengestellt (z.B. Nutzungen und bestehende Rechtsverhältnisse vor Ort). Auf dieser Grundlage entstehen die ersten Entwürfe der Naturschutzgebietsverordnung mit Übersichts- und Abgrenzungskarten.
Phase 2: Beteiligung
Nach Abschluss der Vorbereitungsphase leitet das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) nach § 19 LNatschG das Rechtsetzungsverfahren ein. Dieses Verfahren beginnt mit der Beteiligung der Gemeinden, Behörden und sonstigen öffentlichen Planungsträger sowie anerkannten Naturschutzvereinigung mit der Bitte um Stellungnahme zu den Verordnungsentwürfen. Für die Einreichung von Stellungnahmen wird eine angemessene Frist gesetzt (i.d.R. 6 bis 8 Wochen).
Phase 3: öffentliche Auslegung
Parallel zur zweiten Phase werden die Verordnungsentwürfe für einen Monat im MEKUN (bzw. auf dessen Webseite) öffentlich ausgelegt.Hierzu erfolgt im Amtsblatt Schleswig-Holstein eine Bekanntmachung. Während der öffentlichen Auslegung und bis zu zwei Wochen danach kann jede Bürgerin und jeder Bürger eine Stellungnahme zu den Verordnungsentwürfen abgeben.
Nach Ende der Beteiligung (Phase 2) und der öffentlichen Auslegung (Phase 3) werden alle eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und die Verordnungsentwürfe gegebenenfalls überarbeitet. Dabei werden die Belangen der Betroffenen und die Belange des Naturschutzes abgewogen. Das Ergebnis der Auswertung wird den Beteiligten abschließend mündlich in einem gemeinsamen Termin oder schriftlich mitgeteilt.
Phase 4: Verkündung
Durch Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holsteins treten die neuen Verordnungen einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Wir werden als Verein das Rechtsetzungsverfahren intensiv begleiten und die hierfür erforderliche Öffentlichkeitsarbeit unterstützen.

