Geplantes Naturschutzgebiet

Am Freitag vergangener Woche hat sich Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) zusammen mit zahlreichen Akteuren aus Behörden, Landes- und Kommunalpolitik, Stiftungen, Verbänden, Flächenpächtern, Vereinen und Pressevertretern einen Eindruck von dem von seinem Ministerium geplanten Naturschutzgebiet „Winderatter See, Tal der Kielstau und Umgebung“ gemacht. Der Minister wurde während des etwa zweistündigen Spaziergangs sowohl vom Vorsitzenden des Vereins Winderatter See-Kielstau als auch von Vertreterinnen der Stiftung Naturschutz SH und des Landesamtes für Umwelt (LfU) über die naturräumlichen, landschaftskundlichen und foristisch und faunistischen Besonderheiten informiert. Diskutiert wurde auch über die aktuellen Probleme mit wachsenden Schäden der Vegetation durch Schwarzwild, das entgegensteuern unerwünschter Entwicklungen durch eine zunehmende Verbuschung von Grünlandstandorten und die Nutzung durch eine Zunahme von Besuchern des Gebietes.

Im Anschluss an den Spaziergang gab es auf dem Naturlernort Hof Neuseegaard eine kleine Stärkung mit „Fingerfood“ mit Gallowaysalami von Bundewischen, Bärlauchcreme und Apfelsaft von der Streuobstwiese in Seegaard.

Insgesamt sollte der Presse sowie dem Minister das Bild vermittelt werden, dass unser Verein einen Interessenausgleich aller am Schutzprozess Beteiligten sucht, so wie es nach den Statuten unserer Vereinssatzung festgelegt ist. Die Presseberichterstattung versucht das Bild gerne anders zu definieren. In den meisten Berichten über das geplante Ausweisungsverfahren zum Naturschutzgebiet dominiert der Eindruck, dass es einen großeren Interessenkonflikt zwischen Naturschützern auf der einen Seite und Landnutzern auf der anderen Seite gibt. Dieses Bild ist schlichtweg herbeigeredet, wird aber von den meisten Medien (auch dem NDR) immer gerne wieder bemüht, um hier Fronten aufzumachen die nicht existieren (s. Link unten zur NDR Berichterstattung vom 15.04.26).

Der Verein wird im öffentlichen Beteiligungsverfahren auch eine Stellungsnahme zum Schutzgebietsentwurf abgeben. Das Beteiligungsverfahren läuft noch bis zum 27.05.26 und ist unter folgenden Link einzusehen: https://bolapla-sh.de/verfahren/nsg-winderatter-see/public/detail

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/flensburg_nordfriesland_schleswig-flensburg/neues-naturschutzgebiet-in-sh-bauern-und-jaeger-fordern-flexibilitaet,natur-132.html

Geplantes Naturschutzgebiet Winderatter See

auf dem am 06.11.2025 stattgefundenen Naturschutztag in Neumünster mit ca. 1.000 Teilnehemern aus dem ganzen Bundesland, hat Umweltminister Tobias Goldschmidt verkündet, das es jetzt doch sehr bald mit der Ausweisung des von uns betreuten Gebietes als Naturschutzgebiet Winderatter See weiter gehen wird. 

Nachzulesen unter folgendem Link: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/schleswig-holstein-bekommt-1000-hektar-neue-naturschutzgebiete,naturschutztag-100.html

So ein Ausweisungsverfahren muss die über das Bundes- und Landesnaturschutzgesetz vorgeschriebenen Phasen durchlaufen.

Phase 1 ist aktuell in Arbeit und liegt beim für die Ausweisung von Naturschutzgebieten zuständigen Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) bzw. beim Landesamt für Umwelt (LfU).

Für die Erstellung des dafür erforderlichen Schutzwürdigkeitsgutachtens konnte das Ministerium auch auf zahlreiche durch unseren Verein veranlasste Gutachten u.a. zu Brutvögel, Amphibien, Heuschrecken, Libellen, Schmetterlingen, Pflanzenarten und Pilzen zu greifen, die die besondere Bedeutung des Gebietes für den Schutz der Natur belegen (vgl. hierzu auch den von Willfried Janßen verfassten Jahresbericht 2020 unter Dokumente).

Für das aktuell laufende Schutzgebietsausweisungsverfahren wurden innerhalb des Landesamtes für Umwelt (LfU) auch die personellen Kapazitäten für das formelle Ausweisungsverfahren bereit gestellt.

Phase 1: Vorbereitung

Soll ein besonders schützenswertes und gefährdetes Gebiet zum Naturschutzgebiet erklärt werden, wird in der Vorbereitungsphase die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit im Sinne des LNatschG im Rahmen eines Schutzwürdigkeitsgutachtens dargestellt. Darin werden auch weitere Informationen und Daten über das Gebiet zusammengestellt (z.B. Nutzungen und bestehende Rechtsverhältnisse vor Ort). Auf dieser Grundlage entstehen die ersten Entwürfe der Naturschutzgebietsverordnung mit Übersichts- und Abgrenzungskarten.

Phase 2: Beteiligung

Nach Abschluss der Vorbereitungsphase leitet das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) nach § 19 LNatschG das Rechtsetzungsverfahren ein. Dieses Verfahren beginnt mit der Beteiligung der Gemeinden, Behörden und sonstigen öffentlichen Planungsträger sowie anerkannten Naturschutzvereinigung mit der Bitte um Stellungnahme zu den Verordnungsentwürfen. Für die Einreichung von Stellungnahmen wird eine angemessene Frist gesetzt (i.d.R. 6 bis 8 Wochen).

Phase 3: öffentliche Auslegung

Parallel zur zweiten Phase werden die Verordnungsentwürfe für einen Monat im MEKUN (bzw. auf dessen Webseite) öffentlich ausgelegt.Hierzu erfolgt im Amtsblatt Schleswig-Holstein eine Bekanntmachung. Während der öffentlichen Auslegung und bis zu zwei Wochen danach kann jede Bürgerin und jeder Bürger eine Stellungnahme zu den Verordnungsentwürfen abgeben.

Nach Ende der Beteiligung (Phase 2) und der öffentlichen Auslegung (Phase 3) werden alle eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und die Verordnungsentwürfe gegebenenfalls überarbeitet. Dabei werden die Belangen der Betroffenen und die Belange des Naturschutzes abgewogen. Das Ergebnis der Auswertung wird den Beteiligten abschließend mündlich in einem gemeinsamen Termin oder schriftlich mitgeteilt.

Phase 4: Verkündung

Durch Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holsteins treten die neuen Verordnungen einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Wir werden als Verein das Rechtsetzungsverfahren intensiv begleiten und die hierfür erforderliche Öffentlichkeitsarbeit unterstützen. 

Freischneiden von Obstbäumen am Übernachtungsplatz Wildes Schleswig-Holstein

Am Samstag den 15.11.2025 halfen 8 große und drei kleine Helfer beim Freischneiden der hochstämmigen Obstbäume am Übernachtungsplatz Wildes Schleswig-Holstein. Ausgestattet mit Sägen und Astscheren wurden in den letzten 10 Jahren zu den Obstbäumen in Konkurrenz aufgewachsene Mirabellensträucher, Schlehen und Weißdornsträucher abgesägt und randlich als Totholzhecke aufgeschichtet. Die Obstbäume haben nun wieder Licht und Platz für ihre Entwicklung als Solitärbäume und auch die übernachtenden Zeltgäste finden wieder einen geigneteren Platz.

Vielen Dank für die tatkräftige Unterstützung der Mitglieder der Apfelfreunde im Amt Hürup https://engagiert-im-amt.de/apfel-freunde-amt-huerup/ und der beiden FÖJ´ler des Vereins Bopen op aus Hürup, die uns Dank der Vermittlung von Christoph Thomsen ebenfalls an einem Samstag unterstützt haben.

Vielen Dank auch an Michael Sturm von der Agentur Sturm für die Bilder und die Bildrechte.